Stiftungsorgane & Satzung

Die Aurelia Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Entsprechend ihrer Satzung, verfügt die Stiftung über drei Organe mit spezifischen Aufgaben. Sie sorgen für einen reibungslosen und transparenten Arbeitsablauf.

Vorstand

Der Vorstand leitet die Geschäfte der Aurelia Stiftung. Er trägt die unternehmerische Verantwortung und trifft die Entscheidungen über die Mittelvergabe. Laut Satzung muss der Vorstand aus mindestens zwei Personen bestehen, die besondere Fachkompetenzen und Erfahrung im Hinblick auf die Zwecke und Aufgaben der Stiftung mitbringen. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Stiftungsrat berufen und müssen sich alle drei Jahre zur Wiederwahl stellen.

Die Mitglieder

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das Kontroll- und Aufsichtsorgan der Stiftung. Er berät und überwacht die Arbeit des Vorstands und ist für dessen Bestellung und Abberufung zuständig. Alle wichtigen Entscheidungen wie etwa größere Investitionen oder die Einstellung neuer Mitarbeiter:innen müssen durch den Stiftungsrat genehmigt werden. Laut Satzung darf der Stiftungsrat mit bis zu fünf Personen besetzt werden. Der Stiftungsrat muss zudem eine Sprecher:in aus seiner Mitte wählen, die als Ansprechpartner:in und Vertrauensperson gegenüber den Mitarbeiter:innen und anderen Organen der Stiftung fungiert.

Die Mitglieder

Kuratorium

Die Aufgabe der Kurator:innen besteht darin, die öffentliche Präsenz und Wirksamkeit der Stiftung zu stärken. Dem Kuratorium gehören Personen des öffentlichen Lebens an, die durch ihren guten Ruf und ihr Netzwerk die Zwecke und Aufgaben von Aurelia fördern möchten. Sie sollen der Stiftung und ihren Themen zusätzliche Strahlkraft in der Öffentlichkeit verleihen.

Die Mitglieder

Wissenschaftlicher Beirat

Dem wissenschaftlichen Beirat gehören renommierte Persönlichkeiten aus der Welt der Wissenschaften an, die eine besondere Fachexpertise für die Themen und Belange der Stiftung mitbringen. Sie stehen den Mitarbeiter:innen der Stiftung bei Fachfragen beratend zur Seite und setzen ihr Renommee und Netzwerk dafür ein, spezifische Projekte der Stiftung zu unterstützen und Aurelia in der akademischen Fachwelt bekannter zu machen. Die Wissenschaftler:innen arbeiten ehrenamtlich in einem freien Beratungsverhältnis und sind völlig unabhängig von Aurelia. Dementsprechend ist der Beirat kein satzungsgemäßes Stiftungsorgan.

Die Mitglieder

Satzung

Welche Schwerpunkte wir bei unserer Arbeit setzen, wie wir uns zusammensetzen und andere wichtige Fragen definiert unsere Satzung. Im Sinne unseres Grundsatzes der Transparenz können Sie sie hier einsehen und herunterladen.

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